Prüfung gemäß ASR A 1.7 für Türen und Tore
in Bremen
Wir von MKN Torservice sind seit 2005 Ihr kompetenter Partner in Bremen für alle Fragen rund um Türen und Tore. Dazu gehören nicht nur Einbau, Reparatur und eine regelmäßige Wartung Ihrer Toranlagen, sondern auch das Thema Arbeitsschutz.
Die Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 formuliert die grundsätzlichen Schutzziele für Türen und Tore.
Durch die regelmäßige
- Überprüfung,
- Instanthaltung
- und sorgfältige Dokumentation
durch unseren Fachbetrieb lassen sich diese Schutzziele mühelos und rechtsverbindlich einhalten. So gewährleisten Sie die Sicherheit am Arbeitsplatz und können sich gänzlich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Gerne beraten wir Sie zum Ablauf einer Prüfung nach ASR A 1.7 für Türen und Tore!
Was ist ASR A 1.7 für Türen und Tore?
Die ASR A 1.7 konkretisiert die Anforderungen an Türen und Tore. Sie ergeben sich aus der Verordnung für Arbeitsstätten. Dabei werden Aspekte wie
- Betrieb,
- Ausstattung,
- Kennzeichnung,
- Kräfteprüfung
- und Sachkundenachweis
definiert. Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend für den Arbeitsschutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Kraftbetätigte Türen und Tore: Was bei der Prüfung gemäß ASR A 1.7 wichtig ist
Inhalte der Überprüfung der ASR A 1.7 für Türen und Tore
Die Arbeitsstätten-Regel A 1.7 legt fest, welche Sicherheitsstandards für kraftbetätigte Türen und Tore einhalten muss, um einen ausreichenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Die Prüfung umfasst dabei die folgenden Inhalte:
Betriebssicherheit und Gefährdungen
Gemäß ASR A 1.7 wird geprüft, ob alle mechanischen und elektrischen Komponenten der Türen und Tore ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefährdungen für die Benutzer darstellen.
Dies umfasst die Überprüfung der
- Antriebssysteme,
- Steuerungen
- und Sicherheitsmechanismen.
Unser Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Kennzeichnung und Ausstattung
Kräfteprüfung und Sicherheitsanforderungen
Die Kräfteprüfung stellt sicher, dass die Antriebskräfte und Schließgeschwindigkeiten den Vorgaben entsprechen. Dies ist besonders wichtig, um Verletzungen durch zu hohe Schließkräfte zu verhindern.
Im Rahmen der Prüfung gemäß ASR A 1.7 für Türen und Tore messen wir die Schließkräfte und -geschwindigkeiten und passen diese gegebenenfalls an.
Sachkundenachweis und Dokumentation
Die ASR A 1.7 fordert, dass Wartungen und Prüfungen von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und zertifiziert, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.
Zudem dokumentieren wir alle Prüfungen ausführlich und erstellen ein gerichtsfestes Prüfprotokoll. Dieses enthält alle relevanten Informationen, um die Vorgaben des DGUV vollständig zu erfüllen.
Vorteile der Prüfung der ASR A 1.7 für Türen und Tore durch MKN Torservice
Prüfung, Wartung und Reparaturen gemäß ASR A 1.7 bei MKN Torservice: Rundum-Service vom Profi
Unser Prüfverfahren ist darauf ausgelegt, höchste Sicherheit zu garantieren. Die regelmäßige, mindestens jährliche Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore bietet die optimale Grundlage für rechtzeitige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Ihrer Sicherheitsstandards.
Hierzu gehören:
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir finden für jede Anforderung die passende Lösung.
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um die ASR A 1.7 in Bremen
Als kompetenter Ansprechpartner für die Überprüfung Ihrer Türen und Tore gemäß ASR A 1.7 freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Unsere sachkundigen Mitarbeiter in Bremen beurteilen die Funktion und Sicherheit Ihrer Schutzeinrichtungen und überprüfen diese mit modernster Messtechnik. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Leistungsangebot.
Wir stehen Ihnen telefonisch unter 0162 10 30 788, per Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für die Prüfung Ihrer Türen und Tore!
FAQ – ASR A 1.7 Türen und Tore
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Was regelt die ASR A 1.7 konkret bei Türen und Toren in Arbeitsstätten?
Die ASR A 1.7 ist eine offizielle Vorschrift für Arbeitsstätten. Sie legt fest, wie Türen und Tore geplant, eingebaut und geprüft werden müssen, damit sie sicher funktionieren. Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist Teil eines umfassenden Arbeitsstätten-Regelwerks, das die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet. Wer sich an diese Regel hält, handelt rechtssicher und erfüllt seine Pflichten als Betreiber.
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Für welche Arten von Türen und Tore gilt die ASR A 1.7?
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Welche typischen Gefahren verhindert die ASR A 1.7 bei Türen und Toren?
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Bin ich als Betreiber verpflichtet, eine sicherheitstechnische Prüfung durchführen zu lassen?
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Was sind die Folgen, wenn ich die vorgeschriebene Prüfung nach ASR A 1.7 unterlasse?
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Wie häufig müssen Türen und Tore laut ASR A 1.7 geprüft werden?
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Wer darf laut Regelwerk die sicherheitstechnische Prüfung von Türen und Toren durchführen?
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Wie läuft eine Prüfung gemäß ASR A 1.7 praktisch ab?
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Welche Dokumente muss ich zur Prüfung und Wartung von Türen und Toren vorhalten?
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Was muss ich bei elektrisch betriebenen Toren aus sicherheitstechnischer Sicht beachten?
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Welche Vorgaben gelten bei der Planung und Platzierung von Türen und Toren in Arbeitsstätten?
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Welche speziellen Anforderungen gelten für Türen in Fluchtwegen und Rettungswegen?
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Wann ist ein Not-Halt-Schalter bei Türen oder Toren zwingend erforderlich?
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Welche Sicherheitsanforderungen gelten für Glastüren oder Türen mit Sichtfenstern?
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Was bedeutet Steuerungssicherheit bei automatisch betriebenen Türen und Toren?
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